Praktika für Lehramtsstudierende

Orientierungspraktikum und schulpädagogisch-didaktisches Praktikum

Ziel der Praktika während des Studiums ist die Einführung in die Schulpraxis des Gymnasiums und die Fachpraxis der gewählten Unterrichtsfächer. Die Praktika sollen auch Einsichten darüber vermitteln, ob die Eignung für den angestrebten Beruf gegeben ist. Nach einer Periode der Unterrichtsbeobachtung sollen erste eigene Unterrichtsstunden konzipiert und durchgeführt werden.

Zuständig für die Praktika am Hardenberg-Gymnasium ist StDin Dagmar Herbert (herbert@hardenberg-gymnasium.de)

  1. Orientierungspraktikum (§ 34 I 2 LPO I)
  • Zweck: Kennenlernen von Schule aus der Sicht des Lehrers; erste Überprüfung der Eignung für den Lehrerberuf
  • Zeitpunkt: In der vorlesungsfreien Zeit, nach dem Abitur, aber möglichst vor Beginn des Studiums, spätestens vor Beginn des pädagogisch- didaktischen Schulpraktikums
  • Dauer: Drei bis vier Wochen, ca. 20 (Vollzeit-)Stunden pro Woche, davon max. zwei Wochen am Hardenberg-Gymnasium
  1. Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (§ 34 I 3 LPO I)

Voraussetzung für das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum ist ein vollständig absolviertes Orientierungspraktikum, der Nachweis ist im Original vorzulegen. Das Praktikum umfasst 150 bis 160 Unterrichtsstunden.

Aufgaben und Ziele:

  • Kennenlernen verschiedener Lehrerinnen- bzw. Lehrerpersönlichkeiten und Unterrichtsmethoden und Ziele:
  • Einbindung in den Unterricht in verschiedenen Jahrgangsstufen
  • Kennenlernen verschiedener Lehrerinnen- bzw. Lehrerpersönlichkeiten und Unterrichtsmethoden
  • Beobachtung des Lern- und Sozialverhaltens in der Klasse
  • Beobachtung des Lehrerinnen- und Lehrerhandelns im Unterricht
  • Sammeln von ersten Erfahrungen bei der individuellen Förderung einzelner Schülerinnen und Schüler
  • Sensibilisierung für die Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf
  • Vorbereitung, Durchführung und Analyse von mindestens fünf eigenständigen Unterrichtsversuchen
  • Begleitung und Betreuung von Klassen
  • Kennenlernen außerunterrichtlicher Aufgaben einer Lehrkraft,
  • Kennenlernen schulischer Ganztagsangebote
  • Übernahme von einfachen Organisationsaufgaben

Am Ende des Praktikums erfolgt ein abschließendes Beratungsgespräch über den Verlauf des Praktikums mit dem Ziel einer Empfehlung für die Eignung zum Lehrerberuf.

Meldefristen:

Bei Praktikumsbeginn im Herbst ist der Meldeschluss beim Praktikumsamt der 1. Juni.

Bei Praktikumsbeginn im Frühjahr ist der Meldeschluss beim Praktikumsamt der 1. Dezember.

Nach der schriftlichen Zusage durch die Schule muss die Praktikantin / der Praktikant die Teilnahme am pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum spätestens zu den oben genannten Terminen dem Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Mittelfranken gemeldet haben.

  1. Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum (§ 34 I 4 LPO I)

Es ist innerhalb eines Semesters abzuleisten und findet einmal jede Woche statt. Es umfasst vier Stunden Unterricht einschließlich Besprechung und soll mit einer im selben Semester stattfindenden Lehrveranstaltung an der Hochschule so verbunden sein, dass sich Lehrveranstaltung und Praktikum gegenseitig ergänzen und vertiefen (Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BayLBG).

Das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum ist in einem der beiden für das Studium gewählten Fächer der Fächerverbindung abzuleisten. Die Studierenden nehmen am Unterricht von Praktikumslehrkräften teil. Praktikumslehrer am Hardenberg-Gymnasium ist StR Stefan Bär für das Fach Geschichte.

Die Studierenden werden vom Praktikumsamt zugewiesen.