Hausordnung des Hardenberg-Gymnasiums

Foto_Gebäude_erleuchtete Fenster1. Vor Unterrichtsbeginn

  • Das Hauptgebäude ist ab 7.15 Uhr geöffnet. Die Klassenzimmer werden ab 7.50 Uhr von den Aufsicht führenden Lehrkräften aufgesperrt.
  • Fahrräder dürfen im Schulhof nur geschoben werden und sind in den vorgesehenen Ständern abzustellen. Mofas, Roller und Motorräder müssen außerhalb des Schulgeländes abgestellt werden.

2. Während der Unterrichtszeiten

  • Essen und Trinken sind während des Unterrichts grundsätzlich nicht gestattet.
  • Die Ordnungsdienste bzw. alle Kursteilnehmer eines Oberstufenkurses sind für die Sauberkeit des Klassenzimmers verantwortlich. Die Tafel wird zu Stundenbeginn gewischt.
  • Die Sitzordnung wird vom Klassenleiter bestimmt. Das Umstellen von Tischen und Bänken ist am Stundenende von der verantwortlichen Lehrkraft wieder rückgängig zu machen.
  • Die Computerräume können von den Schülerinnen und Schülern der Oberstufe nach Absprache benutzt werden.
  • Um den Unterricht der anderen Klassen nicht zu stören, ist Lärmen auf dem Schulgelände, auch in den Mittagspausen, zu unterlassen.
  • Der Unterrichtsraum darf grundsätzlich nicht vor dem Gong verlassen werden!

3. In den Pausen

  • In den kurzen Pausen darf das Schulgelände nur von Schülerinnen und Schülern der Oberstufe, während der Mittagspause von allen Schülerinnen und Schülern ab der 8. Klasse verlassen werden.
  • Schülerinnen und Schüler der Oberstufe dürfen das Schulgelände während Freistunden verlassen.
  • Soweit witterungsbedingt möglich, verbringen alle Schüler/-innen die Pausen im Freien. In den kurzen Pausen ist der Neubau im 1. und 2. OG sowie die Mensa von allen Schülern zu räumen. Im Altbau dürfen sich in den kurzen Pausen die Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 9 grundsätzlich nicht im 2., 3. und 4. Stock aufhalten. Die Klassenzimmer sind abzusperren. Treppen und Eingänge sind frei zu halten.
  • Ballspielen ist nur in der Langhans-Anlage erlaubt.

4. Nach dem Unterricht

  • Jeder Klassen- oder Fachraum ist in sauberem Zustand zu übergeben. Die Fenster werden geschlossen und das Licht ausgeschaltet.
  • Vor der Mittagspause und nach der letzten Unterrichtstunde werden alle Stühle hochgestellt und die Lehrkraft schließt den Raum ab.
  • Beschädigungen in den Klassenzimmern werden von den Lehrkräften unverzüglich an den Hausmeister gemeldet, der dann deren Beseitigung veranlasst.

5. Allgemeine Regeln und Richtlinien

  • Um Sauberkeit und Ordnung bemühen sich alle. Müll ist getrennt in den entsprechenden Behältnissen zu deponieren.
  • Treppengeländerrutschen, Raufen, Rennen auf den Gängen, Verunreinigun-gen, Schneeballwerfen, Ballspielen im Schulhaus, die Benutzung von Roller-blades, Skate-, Wave-, Longboards u. ä. sowie das Werfen von Gegenständen aus Fenstern oder im Treppenhaus ist nicht gestattet. Roller dürfen nicht in die Schulgebäude mitgenommen werden.
  • Schulfremde Personen benötigen für den Aufenthalt auf dem Schulgelände die Genehmigung des Sachaufwandsträgers oder die Zustimmung der Schulleitung.
  • Das Rauchen ist im Gebäude, auf dem gesamten Schulgelände und direkt vor dem Haupttor verboten. Dies gilt auch für E-Zigaretten und E-Shishas.
  • Der Konsum von Alkohol ist auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten.
  • Den Unterricht störende oder die Sicherheit und Gesundheit anderer gefährdende Gegenstände dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.
  • Der Aufruf von Internetseiten mit pornografischem, radikalem und/oder brutalem Inhalt ist strikt untersagt. Gewalt verherrlichende Spiele sowie deren Download oder deren Austausch bzw. Weitergabe sind verboten. Die gleichen Vorgaben gelten für die Gestaltung der Bildschirmhintergründe. Der Besuch von Chaträumen ist zu unterlassen.
  • Die Nutzung von Handys auf dem Schulgelände ist separat geregelt (siehe unten).

Fürth, November 2021

Wolfgang Meier, Schulleiter


 

Handynutzungskonzept am Hardenberg-Gymnasium

  • In der Schule darf mit dem Handy weder gespielt, gefilmt noch fotografiert werden.
  • Die Handynutzung zum Stundenwechsel ist im Klassenzimmer erlaubt, um z.B. eine kurze Nachricht zu verschicken oder einen Blick auf den Vertretungsplan/Stundenplan zu werfen. Nicht erlaubt ist die Nutzung im Pausenhof, in der Langhansanlage, in den Gängen, im Treppenhaus, in der Mensa usw.
  • Nur nach Absprache mit einer Lehrkraft darf man das Handy ansonsten nutzen (z.B. für einen Arbeitsauftrag im Unterricht oder für einen dringenden Anruf während der Pause).
  • Für die Schülerinnen und Schüler ab der 10. Klasse ist die Nutzung für Arbeitszwecke außerdem an den Tischen im 1. Stock, im Schülercafé und im LUMZ gestattet. Von der 2. bis zur 5. Stunde dürfen diese Schülerinnen und Schüler auch in der Mensa zum Arbeiten das Handy nutzen.
  • Werden die Regeln nicht eingehalten, wird das Handy eingezogen. Es kann dann nach 13 Uhr am selben Tag im Sekretariat abgeholt werden.